Hygieneplan für Wellness- und Beautybereich
Auch in Wellness- und Beauty Bereichen müssen
Hygienemaßnahmen angewandt werden und sind Hygienerichtlinien zu
beachten.
Hygienevorschriften sind durchweg entweder dem
Recht der Arbeitssicherheit oder den Gesundheitsschutzrecht im weiteren
Sinne zugeordnet. Darüber hinaus haften die Verantwortlichen für
Zwischenfälle nach den allgemeinen Grundsätzen des Haftungsrechts sowohl
strafrechtlich als auch zivilrechtlich.
Wir erstellen Hygienepläne für die Bereiche
Wellness und Beauty auf dessen Grundlage ein Hotel "seine"
Hygienearbeit aufbauen kann.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf wir machen Ihnen
ein Angebot.
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